Hinweise zur Entsorgung von Elektro-Altgeräten und Batterien/Akkumulatoren

Wählen Sie das Thema, zu dem Sie mehr erfahren möchten:

Hinweise zur Entsorgung von Elektro-Altgeräten und Batterien/Akkumulatoren

Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

Sie sind gesetzlich verpflichtet, Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Sie haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Altgeräte können im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgegeben werden, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung oder Wiederverwendung der Altgeräte sichergestellt ist.

Ein Verzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier: https://www.sens.ch/entsorgungspartner/sammelstellen.html (Schweiz). Sie sind für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. Das Symbol „durchkreuzte Mülltonne“ steht für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten.

Entsorgung von Batterien

Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet, die Sie nach Gebrauch unentgeltlich an uns zurückgeben können. Batterien enthalten möglicherweise Stoffe, die Umwelt und Gesundheit schaden können. Getrennt gesammelte Batterien werden wieder verwertet, sie enthalten wichtige Rohstoffe wie Eisen, Zink, Mangan oder Nickel. Bedeutung der Symbole: durchkreuzte Mülltonne (Batterien gehören nicht in den Hausmüll), Pb (Batterie mit mehr als 0,004 Masseprozent Blei), Cd (Batterie mit mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium), Hg (Batterie mit mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber).

Nach oben

Bestell-Hotline

  • Mo. – So.: 08:00 – 22:00 Uhr
  • Zum Ortstarif

Gerne beantworten wir Ihr Anliegen schnellstmöglich.

pu